- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Beweisführung im Strafverfahren
Präventiv-polizeilicher Tätigkeit, § 161 II StPO
Verwertung von Erkenntnissen aus präventiver Polizeitätigkeit
Aktualisiert vor etwa 12 Stunden
Dürfen Informationen im Strafprozess verwertet werden, aus präventiver Polizeitätigkeit stammen?
Merke
Verwertung von Erkenntnissen aus präventiver Polizeitätigkeit, § 161 III 1 StPO
- Grds. erlaubt
- Aber „hypothetischer Ersatzeingriff“: Wenn Maßnahme Grundrechtseingriff, bestimmt sich Zulässigkeit der Verwertung nach Anforderungen der StPO
- Aber als Spurenansatz zur weiteren Ermittlung grds. zulässig
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Ziad T.
Jurastudent
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