Auszug

Rückabwicklung unwirksamer gegenseitiger Verträge, insb. Saldotheorie

Beispielfall zur Saldotheorie

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Rückabwicklung unwirksamer gegenseitiger Verträge, insb. Saldotheorie

Beispiel: A verkauft B ein Handy im Wert von 500€. A ficht den Kaufvertrag später erfolgreich an. Leider wurde das Handy zu diesem Zeitpunkt bereits ohne Verschulden des B durch die C zerstört.

  • Wechselseitige Bereicherungsansprüche stehen sich gegenüber aus allgemeiner Leistungskondiktion
    • B schuldet Wertersatz für Handy im Wert von 500€
    • A schuldet Rückzahlung des Kaufpreises i.H.v. 500€
  • Aber weil das Handy aber bereits zerstört ist, könnte sich B auf Entreicherung gem. § 818 III BGB berufen (A dagegen nicht)
  • Zweikondiktionentheorie 
    • B schuldet nichts wegen Entreicherung gem. § 818 III BGB
    • A schuldet Rückzahlung des Kaufpreises i.H.v. 500€
  • Saldotheorie
    1. Ansprüche werden verrechnet: 500€ - 500€ = 0€
    2. Entreicherung Abzugsposten vom verbleibenden Bereicherungsanspruch (maximal auf Null): 0€ - 500€ = 0€
    • B schuldet nichts
    • A schuldet nichts

2.
Wiederholen

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Frage

A verkauft B ein Handy im Wert von 500€. A ficht den Kaufvertrag später erfolgreich an. Leider wurde das Handy zu diesem Zeitpunkt bereits ohne Verschulden des B durch die C zerstört. Hat A einen Anspruch aus Bereicherungsrecht?

3.
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Frage 1

A verkauft B ein Handy im Wert von 500€. A ficht den Kaufvertrag später erfolgreich an. Leider wurde das Handy zu diesem Zeitpunkt bereits ohne Verschulden des B durch die C zerstört. Hat A einen Anspruch aus Bereicherungsrecht?

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