Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Irrtümer
Doppelirrtum
Doppelirrtum
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Doppelirrtum
Doppelirrtum: Kombination aus Erlaubnistatbestandsirrtum (Täter glaubt sich gerechtfertigt) und Erlaubnisgrenzirrtums (Unterfall des Verbotsirrtums, Überschreitung des vermeintlichen Rechts)
- Als Verbotsirrtum, § 17 I StGB, zu behandeln: Da ein Verbotsirrtum enthalten ist, handelt es sich um einen Verbotsirrtum
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie verhält es sich, wenn der Täter sich irrigerweise Umstände vorstellt, nach denen sein Verhalten gerechtfertigt, gleichzeitig aber auch über die Reichweite des Rechtfertigungsgrundes irrt?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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