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Doppelirrtum

Doppelirrtum
Aktualisiert vor 7 Tagen

Wie verhält es sich, wenn der Täter sich irrigerweise Umstände vorstellt, nach denen sein Verhalten gerechtfertigt, gleichzeitig aber auch über die Reichweite des Rechtfertigungsgrundes irrt?

Merke

Doppelirrtum: Kombination aus Erlaubnistatbestandsirrtum (Täter glaubt sich gerechtfertigt) und Erlaubnisgrenzirrtums (Unterfall des Verbotsirrtums, Überschreitung des vermeintlichen Rechts)

  • Als Verbotsirrtum, § 17 I StGB, zu behandeln: Da ein Verbotsirrtum enthalten ist, handelt es sich um einen Verbotsirrtum
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Ziad T.

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