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Historischer Polizeibegriff
Historischer Polizeibegriff
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Historischer Polizeibegriff
Historischer Polizeibegriff
15. - 17.Jahrhundert: Weiter Polizey-Begriff iSe „Zustands guter Ordnung des Gemeinwesens“
18. Jahrhundert: Im Absolutismus „Polizeistaat“ mit Allzuständigkeit in Fragen der Ordnung des Gemeinwesens
Ab PrALR (1794): Einengung des Begriffs, Einschränkung auf Abwehr von Gefahren für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Im Nationalsozialismus: Rückschritt in totalen Polizeistaat mit der Gestapo, Schutzhaft, Beugehaft
Nach 1945: Entpolizeilichung wieder aufgegriffen, Trennung von Ordnungsbehörden und Polizeivollzugsdienst, Verwaltungsstrukturen dezentral (Konferenz von Jalta)
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Was verstand man früher unter dem Begriff „Polizei“?
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