Auszug
- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Das Strafverfahren im Überblick
Strafanzeige und Strafantrag
StrafanzeigeAnzeigeStrafantragAntrag
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Strafanzeige und Strafantrag
Strafanzeige und Strafantrag, § 158 I StPO
- Strafanzeige, § 158 I Alt. 1 StPO: Mitteilung eines Sachverhalts an Strafverfolgungsbehörden
- Strafantrag, §§ 77 ff. StGB, 158 I Alt. 2 StPO: Über Mitteilung hinaus erkennbares Begehren nach Strafverfolgung
- Gleichzeitig Antrag auf Erhebung öffentlicher Klage
- Prozessvoraussetzung bei Antragsdelikten: Ausnahme vom Offizialprinzip
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter Strafanzeige und Strafantrag?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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