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Strafanzeige und Strafantrag
StrafanzeigeAnzeigeStrafantragAntrag
Aktualisiert vor etwa 1 Monat
Was versteht man unter Strafanzeige und Strafantrag?
Merke
Strafanzeige und Strafantrag, § 158 I StPO
- Strafanzeige, § 158 I Alt. 1 StPO: Mitteilung eines Sachverhalts an Strafverfolgungsbehörden
- Strafantrag, §§ 77 ff. StGB, 158 I Alt. 2 StPO: Über Mitteilung hinaus erkennbares Begehren nach Strafverfolgung
- Gleichzeitig Antrag auf Erhebung öffentlicher Klage
- Prozessvoraussetzung bei Antragsdelikten: Ausnahme vom Offizialprinzip
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Frage 1/3
Os Schwester S zeigt T wegen Sachbeschädigung an Os Fahrrad an. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein, weil O keinen Strafantrag gestellt hat. Welche Aussagen sind richtig?
Die Sachbeschädigung ist ein relatives Antragsdelikt gem. § 303c StGB.
Die Sachbeschädigung wird stets von Amts wegen verfolgt.
Der Strafantrag ist Strafprozessvoraussetzung.
Der Strafantrag ist Teil des objektiven Tatbestands.
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Ziad T.
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