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Strafanzeige und Strafantrag

StrafanzeigeAnzeigeStrafantragAntrag
Aktualisiert vor etwa 1 Monat

Was versteht man unter Strafanzeige und Strafantrag?

Merke

Strafanzeige und Strafantrag, § 158 I StPO

  • Strafanzeige, § 158 I Alt. 1 StPO: Mitteilung eines Sachverhalts an Strafverfolgungsbehörden
  • Strafantrag, §§ 77 ff. StGB, 158 I Alt. 2 StPO: Über Mitteilung hinaus erkennbares Begehren nach Strafverfolgung
    • Gleichzeitig Antrag auf Erhebung öffentlicher Klage
    • Prozessvoraussetzung bei Antragsdelikten: Ausnahme vom Offizialprinzip

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Frage 1/3

Os Schwester S zeigt T wegen Sachbeschädigung an Os Fahrrad an. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein, weil O keinen Strafantrag gestellt hat. Welche Aussagen sind richtig?

Die Sachbeschädigung ist ein relatives Antragsdelikt gem. § 303c StGB.
Die Sachbeschädigung wird stets von Amts wegen verfolgt.
Der Strafantrag ist Strafprozessvoraussetzung.
Der Strafantrag ist Teil des objektiven Tatbestands.
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