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Strafanzeige und Strafantrag

StrafanzeigeAnzeigeStrafantragAntrag
Aktualisiert vor 7 Tagen

Was versteht man unter Strafanzeige und Strafantrag?

Merke

Strafanzeige und Strafantrag, § 158 I StPO

  • Strafanzeige, § 158 I Alt. 1 StPO: Mitteilung eines Sachverhalts an Strafverfolgungsbehörden
  • Strafantrag, §§ 77 ff. StGB, 158 I Alt. 2 StPO: Über Mitteilung hinaus erkennbares Begehren nach Strafverfolgung
    • Gleichzeitig Antrag auf Erhebung öffentlicher Klage
    • Prozessvoraussetzung bei Antragsdelikten: Ausnahme vom Offizialprinzip
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Ziad T.

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