- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Das Strafverfahren im Überblick
Nebenklage, §§ 395 ff. StPO
NebenklageNebenklagedelikteNebenklagedelikten
Aktualisiert vor etwa 12 Stunden
Was versteht man unter einer Nebenklage? Welche Privilegien gehen damit einher?
Merke
Nebenklage, §§ 395 ff. StPO: Möglichkeit des Verletzten, sich bei bestimmten Straftaten als Nebenkläger anzuschließen, um eigene Verfahrensrechte auszuüben
- Mitwirkung an Verfahren um persönlichen Interessen Genugtuung zu verschaffen
- Aktive Mitgestaltung, §§ 397-401 StPO: z.B. Anwesenheit in Hauptverhandlung, Fragerecht
- Adhäsionsverfahren, §§ 403 ff. StPO: Geltendmachung von vermögensrechtlichen Ansprüchen, z.B. Schmerzensgeld, bereits im Strafverfahren (ohne Zivilprozess)
- Nur bei Nebenklagedelikten: z.B. Sexualdelikte, versuchter Totschlag, versuchter Mord, Körperverletzung
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Ziad T.
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