- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Aufbau der Grunddeliktarten
Die Grunddeliktarten
1.Verstehen
Die Grunddeliktarten
Kriterien zur Einteilung der Grunddeliktarten
Schuldform: Vorsatz und Fahrlässigkeit
Vorsätzliches Delikt: Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, z.B. Körperverletzung gem. § 223 I StGB
Fahrlässiges Delikt: Tatbestand fahrlässig verwirklicht, z.B. fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB
Grds. Vorsatzerfordernis, § 15 StGB: Straftatbestände sind grds. Vorsatzdelikte; fahrlässiges Handeln nur strafbar, wenn das Gesetz einen spezifischen Fahrlässigkeitstatbestand bestimmt
Vollendung: Verwirklichung aller objektiver Tatbestandsmerkmale
Vollendetes Delikt: z.B. Körperverletzung gem. § 223 I StGB
Versuchtes Delikt: z.B. versuchte Körperverletzung gem. §§ 223, 22, 23 I StGB
Begehungsform
Begehungsdelikt: Verwirklichung durch aktives Tun, z.B. Körperverletzung gem. § 223 I StGB
Unterlassungsdelikt: Verwirklichung durch Unterlassen
Unechtes Unterlassungsdelikt: Nicht ausdrücklich als Tatbestand normiert, z.B. Körperverletzung durch Unterlassen gem. §§ 223 I, 13 I StGB
Echtes Unterlassungsdelikt: Ausdrücklich als Tatbestand normiert, z.B. unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB
2.Wiederholen
Nach welchen Kriterien lassen sich die Grunddeliktarten einteilen? Wie unterscheiden sie sich?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Aufgaben
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
