- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Das Strafverfahren im Überblick
Nebenklage, §§ 395 ff. StPO
1.Verstehen
Nebenklage, §§ 395 ff. StPO
Nebenklage, §§ 395 ff. StPO: Möglichkeit des Verletzten, sich bei bestimmten Straftaten als Nebenkläger anzuschließen, um eigene Verfahrensrechte auszuüben
Mitwirkung an Verfahren um persönlichen Interessen Genugtuung zu verschaffen
Aktive Mitgestaltung, §§ 397-401 StPO: z.B. Anwesenheit in Hauptverhandlung, Fragerecht
Adhäsionsverfahren, §§ 403 ff. StPO: Geltendmachung von vermögensrechtlichen Ansprüchen, z.B. Schmerzensgeld, bereits im Strafverfahren (ohne Zivilprozess)
Nur bei Nebenklagedelikten: z.B. Sexualdelikte, versuchter Totschlag, versuchter Mord, Körperverletzung
2.Wiederholen
Was versteht man unter einer Nebenklage? Welche Privilegien gehen damit einher?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Nach einem Verkehrsunfall wird gegen T ein Strafverfahren eingeleitet. T möchte wissen, über was im Strafverfahren entschieden wird. Welche Aussagen treffen zu?
O wird von T mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt. T wird wegen versuchten Totschlags angeklagt. O möchte am Verfahren aktiv teilnehmen und gleichzeitig Schmerzensgeld geltend machen. Welche Aussagen treffen zu?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
