Auszug
- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Das Strafverfahren im Überblick
Nebenklage, §§ 395 ff. StPO
NebenklageNebenklagedelikteNebenklagedelikten
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Nebenklage, §§ 395 ff. StPO
Nebenklage, §§ 395 ff. StPO: Möglichkeit des Verletzten, sich bei bestimmten Straftaten als Nebenkläger anzuschließen, um eigene Verfahrensrechte auszuüben
- Mitwirkung an Verfahren um persönlichen Interessen Genugtuung zu verschaffen
- Aktive Mitgestaltung, §§ 397-401 StPO: z.B. Anwesenheit in Hauptverhandlung, Fragerecht
- Adhäsionsverfahren, §§ 403 ff. StPO: Geltendmachung von vermögensrechtlichen Ansprüchen, z.B. Schmerzensgeld, bereits im Strafverfahren (ohne Zivilprozess)
- Nur bei Nebenklagedelikten: z.B. Sexualdelikte, versuchter Totschlag, versuchter Mord, Körperverletzung
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter einer Nebenklage? Welche Privilegien gehen damit einher?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Strafrecht, zum Thema Strafprozessrecht findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.