Auszug
- Strafrecht
- Vermögensdelikte
- Betrug, Untreue und ähnliche Delikte
Betrug: Täuschung im Detail
Betrug in besonders schwerem Fall
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Betrug: Täuschung im Detail
Betrug in besonders schwerem Fall, § 243 III StGB: Betrug unter besonders schwerwiegenden Umständen
- Besonders schwerer Fall enthält keine Qualifikation, sondern Strafzumessungsregeln
- Strafzumessungsprüfung im Gutachten unter dem Extra-Punkt „Strafzumessung“ nach der Schuld geprüft
- Strafzumessungsregeln werden im Gegensatz zu Qualifikationen nicht in der Überschrift zitiert
- Insb. benannte Regelbeispiele
- Insb. Versicherungsbetrug, § 263 I, III 2 Nr. 5 StGB
- Kein Anspruch auf Leistung der Versicherung, § 81 VVG: Bei persönlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls oder durch Repräsentant (Repräsentant ist, wer aufgrund eines Vertretungsverhältnisses an Stelle des Versicherungsnehmers getreten)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
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