Auszug

Betrug: Täuschung im Detail

Betrug in besonders schwerem Fall

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Betrug: Täuschung im Detail

Betrug in besonders schwerem Fall, § 243 III StGB: Betrug unter besonders schwerwiegenden Umständen

  • Besonders schwerer Fall enthält keine Qualifikation, sondern Strafzumessungsregeln
  • Strafzumessungsprüfung im Gutachten unter dem Extra-Punkt „Strafzumessungnach der Schuld geprüft
  • Strafzumessungsregeln werden im Gegensatz zu Qualifikationen nicht in der Überschrift zitiert
  • Insb. benannte Regelbeispiele
  • Insb. Versicherungsbetrug, § 263 I, III 2 Nr. 5 StGB
    • Kein Anspruch auf Leistung der Versicherung, § 81 VVG: Bei persönlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls oder durch Repräsentant (Repräsentant ist, wer aufgrund eines Vertretungsverhältnisses an Stelle des Versicherungsnehmers getreten)

2.
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