- Strafrecht
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- Aussagedelikte und ähnliche Delikte
Verleitung zur Falschaussage, § 160 I StGB
1.Verstehen
Verleitung zur Falschaussage, § 160 I StGB
Verleitung zur Falschaussage, § 160 I StGB: Veranlassen einer anderen Person unwissentlich eine falsche Aussage zu machen vor Gericht (oder anderer zur eidlichen Vernehmung zuständige Stelle)
Beispiel: z.B. Täter überzeugt unbeteiligten Zeugen, der sich nicht genau an den Tatzeitpunkt erinnern kann, vor Gericht falsch auszusagen, dass er den Angeklagten zur Tatzeit an einem anderen Ort gesehen habe, wobei der Zeuge glaubt, dass es so gewesen sei
Verleiten: Einwirken auf Beweisperson, sodass diese aussagt, was sie für richtig hält
Anstiftung zur Falschaussage, §§ 153, 26: Einwirken auf Beweisperson, sodass diese aussagt, was sie nicht für richtig hält
Entspricht falscher uneidlicher Aussage in mittelbarer Täterschaft, §§ 153 I, 25 I 2 StGB: Mittelbare Täterschaft aber nicht möglich, da falsche uneidliche Aussage eigenhändiges Delikt; gesetzliche Privilegierung durch niedrigeren Strafrahmen in § 160 I StGB als in § 153 I StGB
2.Wiederholen
Was versteht man unter Verleitung zur Falschaussage?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Der Mafiaboss T zwingt den Z mit vorgehaltener Pistole, vor Gericht eine falsche Aussage zu machen. Z hat Todesangst, ist sich aber bewusst, dass er lügt, und sagt falsch aus. T selbst betritt den Gerichtssaal nicht. Welche Aussagen zur Strafbarkeit des T sind richtig?
T will, dass Z vor Gericht falsch aussagt. Er erzählt Z Lügengeschichten, in der Hoffnung, Z werde diese gutgläubig weitergeben. Z durchschaut jedoch, dass T lügt. Da Z den T aber mag, sagt er vor Gericht wissentlich die Unwahrheit, um T zu helfen. Wie hat sich T strafbar gemacht?
T erzählt dem Zeugen Z eine erfundene Geschichte über den Tathergang. Z, der gutgläubig ist und T vertraut, wiederholt diese Geschichte vor Gericht als seine eigene Wahrnehmung. Z wird nicht vereidigt. Welche Aussagen zur Strafbarkeit sind korrekt?
T erzählt dem gutgläubigen Z eine Lügengeschichte. Z glaubt ihm und sagt daraufhin vor Gericht als Zeuge objektiv falsch, aber subjektiv gutgläubig aus. T wusste, dass Z die falsche Aussage machen würde und wollte dies. Wie hat sich T strafbar gemacht?
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