- Öffentliches Recht
- Verwaltungsprozessrecht
- Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage und Widerspruch
Verpflichtungsklage, § 42 I Var. 2 VwGO
1.Verstehen
Verpflichtungsklage, § 42 I Var. 2 VwGO
Anspruch auf Erlass des Verwaltungsakts im Anspruchsaufbau Prüfungsschema: Geeignet für gebundene Entscheidung, z.B. über Antrag auf Baugenehmigung
Anspruchsgrundlage: Gebundene Entscheidung über subjektiv-öffentliches Recht
Bei rechtswidrigem Unterlassen also direkt Rechtsverletzung des Klägers und Spruchreife (Prüfungspunkte entfallen)
Anspruchsvoraussetzungen (Rechtswidrigkeit des Unterlassens)
aa) Formelle Anspruchsvoraussetzungen: z.B. ordnungsgemäßer Antrag
„Formelle Rechtmäßigkeit“ der Ablehnung: Keine Prüfung der nach Zuständigkeit, Verfahren, Form; entscheidend nur, ob Anspruch besteht
bb) Materielle Anspruchsvoraussetzungen: z.B. Genehmigungsbedürftigkeit und Genehmigungsfähigkeit einer Baugenehmigung
Bei erfolgreicher Klage
Anspruch auf Erlass des begehrten Verwaltungsakt
Vornahmeurteil, § 113 V 1 VwGO: Verpflichtet Behörde unmittelbar zum Erlass des Verwaltungsakts
2.Wiederholen
Nach welchem Schema prüft man den Anspruch auf Erlass eines Verwaltungsakts im Anspruchsaufbau?
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