Verpflichtungsklage, § 42 I Var. 2 VwGO

VerpflichtungsklageBegründetheit der VerpflichtungsklageAnspruchsaufbau

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Verpflichtungsklage, § 42 I Var. 2 VwGO

Anspruch auf Erlass des Verwaltungsakts im Anspruchsaufbau Prüfungsschema: Geeignet für gebundene Entscheidung, z.B. über Antrag auf Baugenehmigung

  1. Anspruchsgrundlage: Gebundene Entscheidung über subjektiv-öffentliches Recht
    • Bei Rechtswidrigkeit also direkt Rechtsverletzung des Klägers und Spruchreife ( Prüfungspunkte entfallen)
  2. Anspruchsvoraussetzungen (Rechtswidrigkeit des Unterlassens)
    • aa) Formelle Anspruchsvoraussetzungen: z.B. ordnungsgemäßer Antrag
      • Formelle Rechtmäßigkeit“ der Ablehnung: Keine Prüfung der nach Zuständigkeit, Verfahren, Form; entscheidend nur, ob Anspruch besteht
    • bb) Materielle Anspruchsvoraussetzungen: z.B. Genehmigungsbedürftigkeit und Genehmigungsfähigkeit einer Baugenehmigung
  • Bei erfolgreicher Klage
    • Anspruch auf Erlass des begehrten Verwaltungsakt
    • Vornahmeurteil, § 113 V 1 VwGO: Verpflichtet Behörde unmittelbar zum Erlass des Verwaltungsakts

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Nach welchem Schema prüft man den Anspruch auf Erlass eines Verwaltungsakts im Anspruchsaufbau?

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