Auszug

Gefährliche Körperverletzung, § 224 I StGB

Gefährliche KörperverletzungHinterlistiger Überfall

1.
Verstehen

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Gefährliche Körperverletzung, § 224 I StGB

Hinterlistiger Überfall, § 224 I Nr. 3 StGB: Plötzlicher, unerwarteter Angriff auf Ahnungslosen, bei dem Täter planmäßige berechnend wahre Absicht verdeckt, um Angegriffenem die Verteidigung zu erschweren (z.B.: „Revolver im Blumenstrauß“)

  • Beispiel: z.B. Täter verkleidet sich als Postbote und überfällt das ahnungslose Opfer beim Öffnen der Tür
  • Bloßes Überraschungsmoment nicht ausreichend ⇨ weitergehendere Anforderungen als bei Mordmerkmal Heimtücke
    • Immer ansprechen In Situationen, bei denen bei einer Tötung Heimtücke einschlägig wäre, dann aber ablehnen, wenn keine planmäßige Verdeckung

2.
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