Normenkontrollverfahren, § 47 VwGO

Verwaltungsprozessrechtliches NormenkontrollverfahrenNormenkontrollverfahrenNormenkontrolle

1.
Verstehen

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Normenkontrollverfahren, § 47 VwGO

Verbot präventiver Normenkontrolle: Nur bereits in Kraft getretene Normen angreifbar

  • z.B. Planentwurf eines Bebauungsplans nicht mit dem Normenkontrollverfahren angreifbar

2.
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Frage

Können mit dem Normenkontrollverfahren auch untergesetzliche Normen angegriffen werden, die noch gar nicht in Kraft sind?

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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

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