- Öffentliches Recht
- Verwaltungsprozessrecht
- Leistungsklage, Feststellungsklage und weitere Verfahren
Normenkontrollverfahren, § 47 VwGO
Verwaltungsprozessrechtliches NormenkontrollverfahrenNormenkontrollverfahrenNormenkontrolle
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Normenkontrollverfahren, § 47 VwGO
Verbot präventiver Normenkontrolle: Nur bereits in Kraft getretene Normen angreifbar
- z.B. Planentwurf eines Bebauungsplans nicht mit dem Normenkontrollverfahren angreifbar
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Können mit dem Normenkontrollverfahren auch untergesetzliche Normen angegriffen werden, die noch gar nicht in Kraft sind?
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4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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