Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Beteiligung: Täterschaft und Teilnahme
Anstiftung, § 26 StGB
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Anstiftung, § 26 StGB
Error in persona beim Haupttäter im Rahmen der Anstiftung
- M.M.: Situation des aberratio ictus ⇨ hinsichtlich Verletzungsobjekt nur Fahrlässigkeitsdelikt und hinsichtlich Angriffsobjekt nur versuchte Anstiftung gem. § 30 I StGB (nur strafbar, wenn auf Verbrechen bezogen)
- h.M.: Error in persona unbeachtlich, wenn objektiv vorhersehbar nach allgemeiner Lebenserfahrung („Rose Rosahl“ des Preußischen Obertribunals, „Hoferbenfall“ des BGH)
- Vergleichbares Unrecht wie in Situation des error in persona bei der Mittäterschaft, wo auch von Unbeachtlichkeit ausgegangen wird
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie ist ein Anstifter zu bestrafen, wenn beim Haupttäter ein error in persona vorliegt?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A überredet T, eine bestimmte Person (X) zu töten. T verwechselt jedoch das Opfer und tötet versehentlich eine andere Person (Y). Welche Aussagen sind zutreffend?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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