- Öffentliches Recht
- Verwaltungsprozessrecht
- Leistungsklage, Feststellungsklage und weitere Verfahren
Normenkontrollverfahren, § 47 VwGO
1.Verstehen
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Normenkontrollverfahren, § 47 VwGO
Verstoß gegen Unionsrecht
- Nicht Prüfungsmaßstab, da nur Anwendungs- nicht Geltungsvorrang ⇨ bei Verstoß nur unanwendbar, nicht unwirksam
- Unanwendbarkeitserklärung ist als Minus in Unwirksamkeitserklärung des § 47 V 2 Hs. 1 VwGO enthalten
- hM: Unionsrecht ebenfalls Prüfungsmaßstab
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Welche Bedeutung hat ein Verstoß gegen Unionsrecht im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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