Auszug
- Juristisches Allgemeinwissen
- Arbeit im Gutachten
- Latein für Angeber
Protestatio facto contraria non valet
Protestatio facto contrariaProtestatio facto contraria non valet
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Protestatio facto contraria non valet
- Latein: Protestatio facto contraria non valet
- Deutsch: Ein Widerspruch entgegen dem (tatsächlichen) Handeln gilt nicht
- Bedeutung: Ausdrücklicher Vorbehalt unwirksam, wenn gleichzeitig faktisch im Widerspruch zum eigenen Verhalten
- Kontext: Fallgruppe des § 242 BGB; Verstoß gegen Treu und Glauben
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
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