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Protestatio facto contraria non valet
Was bedeutet "protestatio facto contraria non valet"?
„Protestatio facto contraria non valet" ist ein lateinischer Ausdruck, der übersetzt bedeutet: Ein Widerspruch entgegen dem tatsächlichen Handeln gilt nicht. Die Bedeutung dieses Ausdrucks beschreibt die Situation, in der ein ausdrücklicher Vorbehalt unwirksam ist, wenn die betreffende Person gleichzeitig faktisch im Widerspruch zu ihrem eigenen Verhalten handelt. Wer also beispielsweise erklärt, er wolle keinen Vertrag schließen, aber dennoch eine Leistung entgegennimmt und nutzt, kann sich auf seinen Vorbehalt nicht berufen, weil sein tatsächliches Verhalten dem ausgesprochenen Protest widerspricht. Der Kontext, in dem dir dieser Ausdruck begegnet, ist § 242 BGB. Die protestatio facto contraria ist eine Fallgruppe des Grundsatzes von Treu und Glauben und stellt einen Verstoß gegen Treu und Glauben dar. Protestatio facto contraria non valet bedeutet somit, dass ein ausdrücklicher Vorbehalt nicht gilt, wenn er im Widerspruch zum eigenen tatsächlichen Verhalten steht.
- Latein: Protestatio facto contraria non valet
- Deutsch: Ein Widerspruch entgegen dem (tatsächlichen) Handeln gilt nicht
- Bedeutung: Ausdrücklicher Vorbehalt unwirksam, wenn gleichzeitig faktisch im Widerspruch zum eigenen Verhalten
- Kontext: Fallgruppe des § 242 BGB; Verstoß gegen Treu und Glauben
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Ziad T.
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