- Öffentliches Recht
- Verwaltungsprozessrecht
- Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage und Widerspruch
Widerspruchsverfahren, §§ 68 ff. VwGO
WiderspruchWiderspruchsverfahrenWiderspruch gegen VerwaltungsaktWiderspruchsverfahren
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Widerspruchsverfahren, §§ 68 ff. VwGO
Ablauf des Widerspruchsverfahrens, §§ 69 ff. VwGO
- Einlegen des Widerspruchs bei Ausgangsbehörde, §§ 69, 70 VwGO
- Abhilfeprüfung der Ausgangsbehörde, § 72 VwGO
- Wenn erfolgreich ⇨ Ausgangsbehörde erlässt Abhilfebescheid, § 72 VwGO
- Wenn erfolglos ⇨ Ausgangsbehörde legt den Widerspruch der Widerspruchsbehörde vor
- Widerspruchsprüfung der Widerspruchsbehörde, § 72, 73 VwGO: Regelmäßig nächsthöhere Behörde, § 73 I 2 Nr. 1 VwGO
- Widerspruchsbehörde erlässt Widerspruchsbescheid, § 73 1 VwGO: Kann positiv (Abhilfe) oder negativ (Versagung) ausfallen
2.Wiederholen
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