- Öffentliches Recht
- Verwaltungsprozessrecht
- Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage und Widerspruch
Widerspruchsverfahren, §§ 68 ff. VwGO
1.Verstehen
Widerspruchsverfahren, §§ 68 ff. VwGO
Ablauf des Widerspruchsverfahrens, §§ 69 ff. VwGO
Einlegen des Widerspruchs bei Ausgangsbehörde, §§ 69, 70 VwGO
Abhilfeprüfung der Ausgangsbehörde, § 72 VwGO
Wenn erfolgreich ⇨ Ausgangsbehörde erlässt Abhilfebescheid, § 72 VwGO
Wenn erfolglos ⇨ Ausgangsbehörde legt den Widerspruch der Widerspruchsbehörde vor
Widerspruchsprüfung der Widerspruchsbehörde, § 72, 73 VwGO: Regelmäßig nächsthöhere Behörde, § 73 I 2 Nr. 1 VwGO
Widerspruchsbehörde erlässt Widerspruchsbescheid, § 73 1 VwGO: Kann positiv (Abhilfe) oder negativ (Versagung) ausfallen
Bei negativem Widerspruchsbescheid Möglichkeit zur Klageerhebung: Anfechtungsklage oder Verpflichtungsklage
2.Wiederholen
Wie läuft das Widerspruchsverfahren ab?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
B legt gegen den Gebührenbescheid der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde Widerspruch ein. Die Behörde hält ihre Entscheidung für richtig und will nicht abhelfen. Welche Aussagen zum Ablauf des Widerspruchsverfahrens treffen zu?
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