- Öffentliches Recht
- Verwaltungsprozessrecht
- Leistungsklage, Feststellungsklage und weitere Verfahren
Fortsetzungsfeststellungsklage, § 113 I 4 VwGO (analog)
FortsetzungsfeststellungsklageFFK
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Fortsetzungsfeststellungsklage, § 113 I 4 VwGO (analog)
Fortsetzungsfeststellungsklage (FFK), § 113 I 4 VwGO (ggf. analog): Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts
- Klagebegehr gem. § 88 VwGO: Kläger begehrt die gerichtliche Klärung, dass ein ursprünglich belastender Verwaltungsakt rechtswidrig war, nachdem er sich erledigt hat (gerichtliche Feststellung trotz Erledigung)
- Verwaltungsakt kann wegen Erledigung nicht mehr mit einer Anfechtungsklage angegriffen werden
- Ermöglicht Kläger Rechtsschutz, den er etwa für Schadensersatzansprüche oder zur Rehabilitierung benötigt
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