Auszug

Nichtigkeit

NichtigNichtigkeitUnwirksamkeit

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Nichtigkeit

Nichtigkeit / Unwirksamkeit: Rechtsfolge, bei der ein Rechtsgeschäft unwirksam ist, d.h. das Rechtsgeschäft entfaltet keine Rechtsfolgen als ob es gar nicht vorgenommen worden wäre

  • z.B. Formnichtigkeit gem. § 125 BGB aufgrund eines Verstoßes gegen Formvorschriften
  • z.B. ex tunc Nichtigkeit durch Anfechtung gem. § 142 I BGB

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Was versteht man unter Nichtigkeit?

Logo

Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Neben weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht, zum Thema Allgemeiner Teil des BGB findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
  • Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
  • Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
  • Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
  • Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
  • Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten
Jurahilfe.de App Vorschau

Das sagen unsere Nutzer

Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

Anonymer Nutzer

Feedback aus der Community

s
Jurahilfe.de App Vorschau