Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 I StGB

Körperverletzung mit Todesfolge

1.
Verstehen

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Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 I StGB

Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 I StGB: Vorsätzliche Körperverletzung, die fahrlässig den Tod des Opfers zur Folge hat

  • Erfolgsqualifikation der Körperverletzung

  • Beispiel: z.B. Täter tritt das Opfer in den Bauch um ihm Schmerzen zuzufügen, wodurch das Opfer aber auch innere Blutungen erleidet und daran stirbt

2.
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Frage

Was versteht man unter Körperverletzung mit Todesfolge?

3.
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Frage 1

T weiß seit Jahren von seiner HIV-Infektion. Er hat mit O mehrfach ungeschützten Geschlechtsverkehr, ohne seinen Status zu offenbaren. T denkt sich: „Es wird schon nichts passieren, und selbst wenn, ist die Medizin heute weit.“ Tatsächlich infiziert sich O. Acht Jahre später bricht bei O trotz Therapie die Krankheit AIDS aus, und O stirbt als Folge des geschwächten Immunsystems. Wie ist T zu bestrafen?

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Frage 2

T schlägt O absichtlich und verursacht eine schwere Kopfverletzung. O verstirbt später an den Folgen der Verletzung. Wie ist die Körperverletzung mit Todesfolge zu prüfen?

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Frage 3

T schlägt O absichtlich und verursacht eine schwere Kopfverletzung. O verstirbt später an den Folgen der Verletzung. Wie ist die Körperverletzung mit Todesfolge zu prüfen?

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Frage 4

T gibt O eine Ohrfeige. O leidet an einer extrem seltenen, äußerlich nicht erkennbaren Anomalie der Halsarterie und stirbt sofort durch einen Riss derselben. T konnte dies nicht wissen. Greift § 227 StGB?

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