Auszug
- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Körperverletzung und ähnliche Delikte
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 I StGB
Körperverletzung mit Todesfolge
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 I StGB
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 I StGB: Vorsätzliche Körperverletzung, die fahrlässig den Tod des Opfers zur Folge hat
- Beispiel: z.B. Täter tritt das Opfer in den Bauch um ihm Schmerzen zuzufügen, wodurch das Opfer aber auch innere Blutungen erleidet und daran stirbt
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter Körperverletzung mit Todesfolge?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T schlägt O absichtlich und verursacht eine schwere Kopfverletzung. O verstirbt später an den Folgen der Verletzung. Wie ist die Körperverletzung mit Todesfolge zu prüfen?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
T verletzt O absichtlich, ohne den Willen zu haben, O zu töten. O verstirbt jedoch an den Verletzungen. Welche Qualifikation liegt vor?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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