- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Straßenverkehrsdelikte
Fahruntauglichkeit
1.Verstehen
Fahruntauglichkeit
Maßgeblicher Zeitpunkt zur Bestimmung der Fahruntauglichkeit: Tatzeit
- Bei nach Tatzeit erfolgter Blutprobe ist BAK-Rückrechnung erforderlich, um Schuldfähigkeit zur Tatzeit zu überprüfen
- Relevant im Assessorexamen
2.Wiederholen
Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich zur Bestimmung der Fahrtüchtigkeit? Wie verhält es sich, wenn die Blutprobe erst Stunden später genommen wird?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T wird um 3:00 Uhr nachts nach einer Schlangenlinienfahrt gestoppt. Die Blutprobe um 4:30 Uhr ergibt 0,9 Promille. Ein Gutachter errechnet für die Tatzeit (3:00 Uhr) einen Wert von 1,2 Promille. Welche Aussagen stimmen?
T wird mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille am Steuer angehalten. Welche der folgenden Aussagen ist korrekt?
T wird mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille am Steuer angehalten. Welche der folgenden Aussagen ist korrekt?
T wird mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille am Steuer angehalten. Welche der folgenden Aussagen ist korrekt?
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