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- Körperverletzung und ähnliche Delikte
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 I StGB
1.Verstehen
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 I StGB
Konkurrenz zwischen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung
Konsumtion der gefährlichen Körperverletzung von der Körperverletzung mit Todesfolge
Bei § 227 StGB kommt nicht genügend zum Ausdruck, dass Tat auch gefährlich i.S.d. § 224 StGB war (Klarstellungsfunktion der Tateinheit)
Taten stehen zueinander in Tateinheit, §§ 223 I, 224, 227, 52 StGB
2.Wiederholen
Wie verhält es sich wenn durch eine Handlung sowohl Körperverletzung mit Todesfolge als auch gefährliche Körperverletzung verwirklicht sind?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T schlägt O absichtlich und verursacht eine schwere Kopfverletzung. O verstirbt später an den Folgen der Verletzung. Wie ist die Körperverletzung mit Todesfolge zu prüfen?
T schlägt O absichtlich und verursacht eine schwere Kopfverletzung. O verstirbt später an den Folgen der Verletzung. Wie ist die Körperverletzung mit Todesfolge zu prüfen?
T verletzt O absichtlich, ohne den Willen zu haben, O zu töten. O verstirbt jedoch an den Verletzungen. Welche Qualifikation liegt vor?
T schlägt dem O mit einem schweren Eisenrohr mehrfach auf den Kopf, um ihn zu verletzen. O verstirbt an den schweren Kopfverletzungen. T handelte bezüglich des Todes fahrlässig. Wie lautet der korrekte Schuldspruch hinsichtlich der Konkurrenzen?
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