Auszug
- Öffentliches Recht
- Staatsorganisationsrecht
- Staatsstrukturprinzipien
Rechtsstaatsprinzip: Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Art. 1 III, 20 III GG
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Rechtsstaatsprinzip: Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Art. 1 III, 20 III GG
Behördliche Warnungen von Bundesbehörden
- Zulässig ohne besondere bundesgesetzliche Ermächtigung
- BVerfG: Art. 65 GG hinreichende Rechtsgrundlage, da Aufgabe der Staatsleitung solche Formen der Information beinhaltet („Glykolwein-Entscheidung“)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Dürfen Bundesbehörden die Bevölkerung vor Gefahren durch Private warnen?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Kanzler K möchte, dass eine Bundesbehörde öffentlich vor einem bestimmten Produkt warnt, das als potenziell gefährlich gilt, auch wenn keine spezielle gesetzliche Ermächtigung dazu vorliegt. Welche Aussagen sind korrekt?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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