1.Verstehen
Raub, § 249 I StGB
Raub, § 249 I StGB: Wegnahme fremder beweglicher Sache unter Einsatz von Gewalt gegen eine Person oder unter Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben, um die Sache sich oder einem Dritten zuzueignen
Quasi Kombination aus Diebstahl und qualifizierter Nötigung mit höherer Strafandrohung
Beispiele: z.B. Täter schlägt Opfer, um an dessen Geldbörse zu gelangen (Gewalt); z.B. Täter bedroht das Opfer mit einem Messer und verlangt die Herausgabe der Geldbörse (Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben)
2.Wiederholen
Was versteht man unter einem Raub?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T tötet O und nimmt dessen Wertsachen an sich. Wie werden die subjektive Tatbestände der vollendeten Begehungsdelikte geprüft?
T bedroht O mit einem Messer und verlangt die Herausgabe der Geldbörse. O händigt sie aus Furcht aus. Welche Aussagen treffen zu?
T stiehlt ein Fahrrad. Als ihn der Eigentümer V verfolgt, schlägt T ihn nieder und flieht mit dem Rad. Welche Aussagen sind richtig?
T droht O, ihn zu verprügeln, wenn er nicht 500 Euro überweist. O überweist das Geld. Wie ist die Tat einzuordnen?
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