Auszug
- Strafrecht
- Vermögensdelikte
- Raub und Erpressung
Raub, § 249 I StGB
Raub
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Raub, § 249 I StGB
Raub, § 249 I StGB: Wegnahme fremder beweglicher Sache unter Einsatz von Gewalt gegen eine Person oder unter Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben, um die Sache sich oder einem Dritten zuzueignen; z.B. Täter schlägt Opfer, um an dessen Geldbörse zu gelangen
- Quasi Kombination aus Diebstahl und qualifizierter Nötigung mit höherer Strafandrohung
- Beispiel: z.B. Täter bedroht das Opfer mit einem Messer und verlangt die Herausgabe der Geldbörse
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter einem Raub?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T tötet O und nimmt dessen Wertsachen an sich. Wie werden die subjektive Tatbestände der vollendeten Begehungsdelikte geprüft?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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