Auszug
- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Verfahrensgrundsätze
In dubio pro reo-Grundsatz
In dubio pro reo-GrundsatzIm Zweifel für den AngeklagtenZweifelssatzUnschuldsvermutung
1.Verstehen
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In dubio pro reo-Grundsatz
In dubio pro reo-Grundsatz (lat.: „in dubio pro reo“, dt.: „im Zweifel für den Angeklagten“)
- Zweifelssatz / Unschuldsvermutung: Wenn das Gericht Zweifel an der Schuld hat, ist zugunsten des Angeklagten zu entscheiden
- Gewährleistet, dass niemand ohne hinreichende Beweise verurteilt wird und schützt so vor Fehlurteilen
- Rechtsgrundlage: Abgeleitet aus Art. 103 II GG, Art. 6 II EMRK, 261 StPO
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
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