Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Aufbau der Grunddeliktarten
Unechtes Unterlassungsdelikt C: Versuchtes Unterlassungsdelikt
Versuchtes UnterlassungsdeliktVersuchsbeginn beim Unterlassungsdelikt
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Unechtes Unterlassungsdelikt C: Versuchtes Unterlassungsdelikt
Versuchsbeginn (unmittelbares Ansetzen) beim Unterlassungsdelikt
- Wenn erste zur Erfolgsabwendung taugliche Maßnahme unterlassen
- Zu früh, Tatobjekt erscheint da regelmäßig noch nicht unmittelbar gefährdet
- Wenn letzte zur Erfolgsabwendung taugliche Maßnahme unterlassen
- Zu spät, Unterlassungsversuch dann nur noch als untauglicher oder fehlgeschlagener Versuch denkbar, Rücktritt nicht mehr möglich
- g.h.M, vermittelnde Ansicht: Spätestens, wenn Tatobjekt unmittelbar gefährdet, aber bereits früher, wenn keine Möglichkeit eines rettenden Eingriffs mehr (Geschehen "aus der Hand gegeben“)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Woran knüpft das unmittelbare Ansetzen beim versuchten Unterlassungsdelikt?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T erkennt, dass sein Bruder O in einen Fluss zu stürzen droht, wartet aber mit Hilfe, bis O bereits im Wasser ist. Welche Aussagen sind zutreffend?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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