Auszug

Tatherrschaft

Tatherrschaft

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Tatherrschaft

Tatherrschaft: Das vom Vorsatz erfasste "In-den-Händen-Halten" des tatbestandlichen Geschehens

  • Täter hat Tatherrschaft, wenn er die Tatbestandsverwirklichung plant und lenkt, d.h. nach seinem Willen hemmen oder ablaufen lassen kann
  • Insb. relevant bei der Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Was versteht man unter Tatherrschaft?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

T plant einen Überfall und gibt O detaillierte Anweisungen, führt die Tat aber nicht selbst aus. Was bedeutet das für die Tatherrschaft?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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