Auszug
- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Beweisführung im Strafverfahren
Beweisverwertungsverbote
BeweisverwertungsverbotNicht normierte BeweisverwertungsverboteNicht normiertes Beweisverwertungsverbot
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Beweisverwertungsverbote
Wichtigste Fallgruppen nicht normierter Beweisverwertungsverbote
- Verstoß gegen die Belehrungspflicht über das Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten, § 136 StPO bzw. §§ 136, 163a IV 2 StPO
- Da dieses Recht als fundamentales Recht des Beschuldigten Strafverfolgungsinteresse überwiegt
- Ausnahme, wenn sicher feststehend, dass Beschuldigter Schweigerecht kannte oder in Hauptverhandlung mit anwaltlicher Vertretung ausdrücklich Verwertung zugestimmt (oder zumindest nicht widersprochen)
- Unterbleiben der Belehrung über Zeugnisverweigerungsrecht, § 52 III StPO oder Aussageverweigerungsrecht, § 55 StPO des Zeugen
- Verletzung der geschützten Privatsphäre als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- Heimliche Tonbandaufnahmen
- Auswertung von Tagebüchern
- Unbefugte Telefonüberwachung: Unter Verstoß gegen § 100a StPO
- Bewusste Umgehung von Schutznormen
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
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