Auszug
- Strafrecht
- Vermögensdelikte
- Diebstahl und ähnliche Delikte
Unterschlagung, § 246 I StGB
Unterschlagung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Unterschlagung, § 246 I StGB
Erneute Zueignung nach Zueignungsdelikt (z.B. Verschenken gestohlener Sache)
- Konkurrenzlösung: Mitbestrafte Nebentat (Konsumtion)
- „Ewige“ Verjährungsfrist, da jede neue Manifestation dann neue Straftat darstellt
- Tatbestandslösung: Bloßes Ausnutzen der Herrschaftsstellung, kein erneuter Zueignungsakt
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Handelt es sich um eine strafbare Unterschlagung, wenn nach einem Diebstahl eine erneute Zueignung durch den Täter geschieht?
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Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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