Auszug

Unterschlagung, § 246 I StGB

Unterschlagung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Unterschlagung, § 246 I StGB

Erneute Zueignung nach Zueignungsdelikt (z.B. Verschenken gestohlener Sache)

  • Konkurrenzlösung: Mitbestrafte Nebentat (Konsumtion)
    • Ewige“ Verjährungsfrist, da jede neue Manifestation dann neue Straftat darstellt
  • Tatbestandslösung: Bloßes Ausnutzen der Herrschaftsstellung, kein erneuter Zueignungsakt

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Handelt es sich um eine strafbare Unterschlagung, wenn nach einem Diebstahl eine erneute Zueignung durch den Täter geschieht?

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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

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