Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Kausalität und objektive Zurechnung
Kausalität
KausalitätAdäquanztheorie
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Kausalität
Voraussetzungen der Kausalität umstritten
- Relevanz des Meinungsstreits: Nur prüfen, wenn Meinungen zu unterschiedlichen Ergebnissen kämen, häufig genügt schon eine kurze Hinweis auf die conditio-sine-qua-non-Formel
- Äquivalenztheorie mit conditio-sine-qua-non-Formel (lat.: „conditio sine qua non“, dt.: „Bedingung ohne die nicht“): Bedingung ist ursächlich, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfällt (unter diesen Umständen, zu dieser Zeit, an diesem Ort)
- Zu weit, beispielsweise sämtliche Vorfahren des Täters ebenso Kausal wie Tathandlung
- Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung: Jede Bedingung, die naturgesetzlich mit Erfolg verbunden ist
- Keine psychische Kausalität umfasst (z.B. typischer Fall der Anstiftung)
- Adäquanztheorie: Nur, wenn geeignet Erfolg herbeizuführen (Möglichkeit in nicht unerheblicher Weise erhöht)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wann ist ein Ereignis kausal?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T stößt O von einer Brücke ins Wasser. O kann nicht schwimmen und ertrinkt. Ist Ts Handlung kausal für den Tod von O?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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