Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Das Schuldverhältnis
Das Schuldverhältnis
Vertragstreue
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Das Schuldverhältnis
Prinzip der Vertragstreue (lat.: „pacta sunt servanda“, dt.: „Verträge sind einzuhalten“), aus § 241 I BGB und Grundsatz von Treu und Glauben, § 242 BGB
- Ausnahmen z.B. praktische Unmöglichkeit gem. § 275 II BGB, persönliche Unmöglichkeit gem. § 275 III BGB, Störung der Geschäftsgrundlage gem. § 313 I, III BGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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