- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Beteiligung: Täterschaft und Teilnahme
Mittelbare Täterschaft, § 25 I Alt. 2 StGB
1.Verstehen
Mittelbare Täterschaft, § 25 I Alt. 2 StGB
Error in persona bei Vordermann im Rahmen der mittelbaren Täterschaft
Bislang h.M.: Situation des aberratio ictus ⇨ hinsichtlich Verletzungsobjekt nur Fahrlässigkeitsdelikt und hinsichtlich Angriffsobjekt Versuchsdelikt in mittelbarer Täterschaft
Kein Unterschied, ob Täter sich eines mechanischen Werkzeugs bedient (z.B. Pistole) oder einen Menschen als Werkzeug benutzt (Wenn Werkzeug fehlgeht, geht Tat fehl)
Beispiel: Vordermann verwechselt Person, die er töten soll ⇨ Strafbarkeit des Hintermanns bzgl. Verletzungsobjekt wegen fahrlässiger Tötung gem. § 222 StGB (nicht in mittelbarer Täterschaft sondern direkt), und bzgl. Angriffsobjekt wegen versuchten Totschlags in mittelbarer Täterschaft gem. §§ 212 I, 25 I Alt. 2, 22, 23 I StGB
Vordringende Ansicht in der Lit.: Differenzierung danach, ob Hintermann dem Vordermann Spielraum bei Individualisierung und Konkretisierung des Opfers lässt
Wenn Vordermann Individualisierung selbst anhand einer Beschreibung übernehmen soll, ähnelt Situation des error in persona beim Haupttäter im Rahmen der Anstiftung ⇨ unbeachtlich, wenn objektiv vorhersehbar nach allgemeiner Lebenserfahrung ⇨ Strafbarkeit des Hintermanns wegen vorsätzlichem Delikt in mittelbarer Täterschaft
Nur wenn Vordermann ohne Auswahlmöglichkeit bei Individualisierung liegt bei Vordermann aberratio ictus vor
Wer Vordermann weiten Spielraum überlässt, kann durch Identitätsverwechslung bei Vordermann nicht entlastet werden
2.Wiederholen
Wie ist der Hintermann bei der mittelbaren Täterschaft zu bestrafen, wenn beim Vordermann ein error in persona vorliegt?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T gibt M klare Anweisungen, eine bestimmte Person zu töten, die er ihm genau beschreibt. M verwechselt das Opfer versehentlich trotzdem und tötet eine andere Person. Welche Aussagen sind zutreffend?
T gibt M klare Anweisungen, eine bestimmte Person zu töten, die er ihm genau beschreibt. M verwechselt das Opfer versehentlich trotzdem und tötet eine andere Person. Welche Aussagen sind zutreffend?
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