Verwaltungsverfahren

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Verwaltungsverfahren

Verwaltungsverfahren, §§ 9 ff. VwVfG

  • Begriff des Verwaltungsverfahrens, § 9 VwVfG: Nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, auf Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gerichtet ist
  • Beispiele: z.B. Erteilung einer Baugenehmigung, Widerruf einer Fahrerlaubnis, Erhebung von Gebührenbescheiden, Bewilligung von Sozialleistungen
  • Untersuchungsgrundsatz, § 24 VwVfG: Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen
  • Anhörung Beteiligter erforderlich, § 28 VwVfG: Anspruch auf rechtliches Gehör
  • Grundsatz von Treu und Glauben, § 2 VwVfG: Behörde und Beteiligte müssen loyal zusammenwirken
  • Verfahrensökonomie, § 10 VwVfG: Verfahren sollen einfach, zweckmäßig und zügig geführt werden

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