- Öffentliches Recht
- Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht
- Aufbau und Funktion der Verwaltung
Verwaltungsverfahren
1.Verstehen
Verwaltungsverfahren
Verwaltungsverfahren, §§ 9 ff. VwVfG
Begriff des Verwaltungsverfahrens, § 9 VwVfG: Nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, auf Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gerichtet ist
Beispiele: z.B. Erteilung einer Baugenehmigung, Widerruf einer Fahrerlaubnis, Erhebung von Gebührenbescheiden, Bewilligung von Sozialleistungen
Untersuchungsgrundsatz, § 24 VwVfG: Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen
Anhörung Beteiligter erforderlich, § 28 VwVfG: Anspruch auf rechtliches Gehör
Grundsatz von Treu und Glauben: Behörde und Beteiligte müssen loyal zusammenwirken
Verfahrensökonomie, § 10 VwVfG: Verfahren sollen einfach, zweckmäßig und zügig geführt werden
2.Wiederholen
Was versteht man unter einem Verwaltungsverfahren? Wozu dient es und welchen Grundsätzen folgt es?
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