Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Störungen im Schuldverhältnis
Pflichtverletzung
Leistungsstörung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Pflichtverletzung
Leistungsstörung: Störung bei der Erfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht, d.h. Leistung nicht so erbracht, wie geschuldet; insb. leistungsbezogene Pflichtverletzungen wie Schuldnerverzug, Unmöglichkeit oder Schlechtleistung
- Es handelt sich eher um einen veralteten Terminus: Seit der Schuldrechtsreform im Jahre 2002 ist der zentrale Begriff des Leistungsstörungsrechts die Pflichtverletzung
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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