Auszug

Pflichtverletzung

Leistungsstörung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Pflichtverletzung

Leistungsstörung: Störung bei der Erfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht, d.h. Leistung nicht so erbracht, wie geschuldet; insb. leistungsbezogene Pflichtverletzungen wie Schuldnerverzug, Unmöglichkeit oder Schlechtleistung

  • Es handelt sich eher um einen veralteten Terminus: Seit der Schuldrechtsreform im Jahre 2002 ist der zentrale Begriff des Leistungsstörungsrechts die Pflichtverletzung

2.
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