Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Beteiligung: Täterschaft und Teilnahme
Limitierte Akzessorietät bei der Teilnahme
Teilnahme
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Limitierte Akzessorietät bei der Teilnahme
Die limitierte Akzessorietät bei der Teilnahme
- Akzessorietätsgrundsatz: Teilnahme leitet Unrechtsgehalt ab von vorsätzlicher, rechtswidriger Haupttat
- Nur limitierte Akzessorietät: Nur rechtswidrige Haupttat vorausgesetzt; irrelevant, ob Haupttäter schuldhaft gehandelt hat
- Akzessorietätslockerung, § 28 I, II StGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter limitierter Akzessorietät?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T begeht eine rechtswidrige Tat, zu der H ihn anstiftet. Welche Aussagen sind zutreffend?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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