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Schutz vor Arbeitszwang und Zwangsarbeit, Art. 12 II, III GG
Schutz vor Arbeitszwang und ZwangsarbeitArbeitszwangZwangsarbeit
1.Verstehen
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Schutz vor Arbeitszwang und Zwangsarbeit, Art. 12 II, III GG
Sachlicher Schutzbereich
- Schutz vor Arbeitszwang, Art. 12 II GG: Staatliche Zuweisung einer bestimmten Arbeit/Tätigkeit; Erfüllung rechtlicher Pflichten des Staates
- Schutz vor Zwangsarbeit, Art. 12 III GG: Schutz vor Arbeitsleistungen unter Zwang (körperlich oder psychisch) unabhängig vom konkreten Beruf; vornehmlich punitiver Charakter
- Ausnahme: Herkömmliche allgemeine, für alle gleiche öffentlichen Dienstleistungspflicht
- Herkömmlich: Nicht in der NS-Zeit eingeführt
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