Schutz vor Arbeitszwang und Zwangsarbeit, Art. 12 II, III GG

Schutz vor Arbeitszwang und ZwangsarbeitArbeitszwangZwangsarbeit

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Schutz vor Arbeitszwang und Zwangsarbeit, Art. 12 II, III GG

Sachlicher Schutzbereich

  • Schutz vor Arbeitszwang, Art. 12 II GG: Staatliche Zuweisung einer bestimmten Arbeit/Tätigkeit; Erfüllung rechtlicher Pflichten des Staates
  • Schutz vor Zwangsarbeit, Art. 12 III GG: Schutz vor Arbeitsleistungen unter Zwang (körperlich oder psychisch) unabhängig vom konkreten Beruf; vornehmlich punitiver Charakter
  • Ausnahme: Herkömmliche allgemeine, für alle gleiche öffentlichen Dienstleistungspflicht
    • Herkömmlich: Nicht in der NS-Zeit eingeführt

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