Auszug
- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Das Strafverfahren im Überblick
Verständigung / „Deal“, § 257c StPO
VerständigungDealInformelle AbsprachenGentlemen’s Agreement
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Verständigung / „Deal“, § 257c StPO
- Informelle Absprachen / Gentlemen’s Agreement: Absprachen an § 257c StPO vorbei
- Informelle Absprachen sind untersagt, um Voraussetzungen der Verständigung nicht auszuhöhlen
- Verfahrensgeschehen, das typische Merkmale einer Verständigung aufweist, ist Verständigung gem. § 275c (selbst wenn erklärt wird, dass keine Verständigung angestrebt): Insb. synallagmatisch Verknüpfte Verhaltensweisen der Beteiligten (Leistung und Gegenleistung)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie verhält es sich, wenn Absprachen getroffen werden, die ausdrücklich keine Verständigung darstellen sollen?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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