Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Irrtümer
Verbotsirrtum, § 17 StGB
Verbotsirrtum
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Verbotsirrtum, § 17 StGB
Verbotsirrtum, § 17 StGB: Irrtum des Täters über Widerrechtlichkeit seiner Handlung
- Irrtum über die Rechtslage: z.B. Täter geht irrigerweise von einem „Recht auf Abtreibung“ aus und bewirkt einen illegalen Schwangerschaftsabbruch bei seiner Freundin
- Nicht über tatsächliche Umstände wie beim Tatbestandsirrtum oder beim Erlaubnistatbestandsirrtum
- Zu thematisieren in Schuld
- Beim Unterlassungsdelikt spricht man vom Gebotsirrtum
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie verhält es sich, wenn der Täter sich über die Rechtslage irrt und meint, sein Verhalten sei legal?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T führt einen Schwangerschaftsabbruch bei sich selbst im neunten Monat ihrer Schwangerschaft durch, weil sie irrtümlich glaubt, dies sei legal, sie habe ein "Recht auf Abtreibung", das den Schutz ihrer Leibesfrucht überwiege. Wie ist Ts Verhalten strafrechtlich zu beurteilen?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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