Auszug
- Juristisches Allgemeinwissen
- Rechts- und Gerichtswesen
- Überinstanzliche Gerichte
Gericht der EU (EuG)
Gericht der EUEuGGerichtshof der Europäischen Union
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Gericht der EU (EuG)
Gericht der EU (EuG), Art. 256 AEUV: Zuständig gem. Art. 263 AEUV für Nichtigkeitsklage im Kartellrecht
- EuG bildet gemeinsam mit EuGH den „Gerichtshof der Europäischen Union“
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was ist das EuG? Was ist der Gerichtshof der Europäischen Union?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Juristisches Allgemeinwissen, zum Thema Rechts- und Gerichtswesen findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.