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Gericht der EU (EuG)
Was ist das EuG? Was ist der Gerichtshof der Europäischen Union?
Das Gericht der Europäischen Union, kurz EuG, ist in Art. 256 AEUV geregelt und bildet die zweite Säule der europäischen Gerichtsbarkeit. Es ist insbesondere gemäß Art. 263 AEUV zuständig für die Nichtigkeitsklage im Kartellrecht. Wenn also beispielsweise ein Unternehmen gegen einen Bußgeldbescheid der Europäischen Kommission wegen eines Kartellverstoßes vorgehen möchte, ist das EuG die richtige Anlaufstelle. Gemeinsam mit dem EuGH bildet das EuG den sogenannten „Gerichtshof der Europäischen Union", der als Oberbegriff beide Gerichte umfasst.
Das EuG ist also das gemäß Art. 256 AEUV eingerichtete Gericht, das zusammen mit dem EuGH den Gerichtshof der Europäischen Union bildet und insbesondere für die Nichtigkeitsklage im Kartellrecht nach Art. 263 AEUV zuständig ist.
Gericht der EU (EuG), Art. 256 AEUV: Zuständig gem. Art. 263 AEUV für Nichtigkeitsklage im Kartellrecht
- EuG bildet gemeinsam mit EuGH den „Gerichtshof der Europäischen Union“
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