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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Was musst du über den EGMR wissen?
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, abgekürzt EGMR, hat seinen Sitz in Strasbourg und ist damit weder in Karlsruhe noch in Luxemburg angesiedelt. Seine Aufgabe besteht darin, Hoheitsakte auf eine Verletzung der Europäischen Konvention für Menschenrechte, der EMRK, zu überprüfen. Wenn also ein Staat durch sein Handeln – etwa durch ein Gerichtsurteil oder eine behördliche Maßnahme – gegen die in der EMRK verbürgten Rechte verstoßen haben soll, ist der EGMR die zuständige Instanz.
Besonders bedeutsam ist das Individualbeschwerdeverfahren: Hier können alle natürlichen Personen sowie NGOs oder Personengruppen den EGMR anrufen, sofern sie behaupten, in ihren Konventionsrechten verletzt zu sein. Du musst also kein Staat sein, um vor dem EGMR aufzutreten, sondern kannst dich als Einzelperson direkt dorthin wenden.
Der EGMR ist somit das in Strasbourg ansässige Gericht, das Hoheitsakte am Maßstab der EMRK überprüft, wobei die EMRK als völkerrechtlicher Vertrag in Deutschland auf der Ebene einfachen Gesetzes steht.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Sitz: Strasbourg
Aufgabe: Überprüft Hoheitsakte auf Verletzung der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK)
Im Individualbeschwerdeverfahren können alle natürlichen Personen und NGOs oder Personengruppen den EGMR anrufen mit Behauptung verletzt zu sein
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