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Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Was musst du über das BVerfG wissen?
Das Bundesverfassungsgericht, kurz BVerfG, ist das höchste deutsche Gericht und hat seinen Sitz in Karlsruhe. An der Spitze steht derzeit Präsident Stephan Harbarth, der gleichzeitig Vorsitzender des Ersten Senats ist. Vizepräsidentin ist Ann-Katrin Kaufhold, die den Vorsitz des Zweiten Senats innehat.
Organisatorisch gliedert sich das Bundesverfassungsgericht in zwei Senate, die jeweils aus acht Mitgliedern bestehen. Die Wahl der Richter erfolgt nach den §§ 5, 6 BVerfGG hälftig durch Bundestag und Bundesrat, wobei eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Diese Regelung soll sicherstellen, dass nur Kandidaten gewählt werden, die über die Parteigrenzen hinweg Zustimmung finden.
Die Amtszeit der Verfassungsrichter beträgt einmalig zwölf Jahre. Diese Begrenzung verhindert eine zu lange Amtsausübung und ermöglicht eine regelmäßige personelle Erneuerung des Gerichts. Innerhalb der beiden Senate gibt es kleinere Entscheidungseinheiten, die sogenannten Kammern. Diese bestehen aus drei Mitgliedern und entscheiden beispielsweise über die Annahme von Verfassungsbeschwerden.
Das BVerfG ist somit ein aus zwei Senaten mit je acht Richtern bestehendes Gericht mit Sitz in Karlsruhe.
Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
- Präsident: Stephan Harbarth, Vorsitzender des Ersten Senats (Stand: Oktober 2025)
- Vizepräsidentin: Ann-Katrin Kaufhold, Vorsitzende des Zweiten Senats (Stand: Oktober 2025)
- Sitz: Karlsruhe
- Organisation: Zwei Senate mit je acht Mitgliedern
- Wahl, §§ 5, 6 BVerfGG: Hälftig von Bundestag und Bundesrat gewählt mit Zweidrittelmehrheit
- Amtszeit einmalig zwölf Jahre
- Innerhalb der Senate entscheiden Kammern mit drei Mitgliedern: z.B. über d. Annahme von Verfassungsbeschwerden
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