Auszug

Drittschadensliquidation

DrittschadensliquidationDSL

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Drittschadensliquidation

Fallgruppen

  • Obligatorische Gefahrverlagerung / obligatorische Gefahrentlastung: Sache geht vor Erfüllung durch Verschulden eines Dritten unter, aber Eigentümer trägt nicht mehr Gefahr, z.B. aufgrund §§ 447, 644, 2174 BGB ⇨ Geltendmachung des Schadens ggü. Drittem im Interesse der die Gefahr tragenden Person; z.B. Ware beim Versendungskauf von Transportperson zerstört, Preisgefahr aber bereits gem. § 447 BGB auf Käufer übergegangen, dessen Schaden Verkäufer gegen Transportperson geltend machen kann
  • Mittelbare Stellvertretung“: Handeln im eigenen Namen auf fremde Rechnung; insb. Kommissionsgeschäft, §§ 383 ff. HGB, Treuhandverhältnis
  • Obhutsfälle: Sache in Obhut eines Nichteigentümers dann z.B. fremde Sache durch berechtigten Besitzer in Reparatur gegeben, durch Werkunternehmer beschädigt; auch, wenn Dritter zwar einen deliktischen Anspruch hat, der aber sich z.B. aufgrund der Exkulpationsmöglichkeit nicht oder schwerer realisieren lässt

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

In welchen typischen Fällen ist eine Drittschadensliquidation möglich?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Unternehmer A kauft bei B online ein gebrauchtes Fahrrad, das B an A versenden soll. B übergibt das Rad an die Transportperson T. Durch ein Verschulden des T wird das Rad auf dem Transportweg vollständig zerstört. Welche Aussagen sind richtig?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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