Auszug

Aufrechnung, §§ 387 ff. BGB

GestaltungsrechtGestaltungsrechte

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Aufrechnung, §§ 387 ff. BGB

Aufrechnungserklärung bedingungsfeindlich gem. § 388 2 BGB: Um Rechtsunsicherheit zu vermeiden

  • Für alle Gestaltungsrechte analog angewendet
  • Ausnahmsweise nicht bedingungsfeindlich durch teleologische Reduktion, wenn Bedingung
    • vom Aufrechnungsgegner selbst abhängt: Er bestimmt selbst, keine Ungewissheit
    • von rechtlichem Umstand abhängt: Keine Rechtsunsicherheit (z.B. Aufrechnung, falls Gegenforderung besteht)

2.
Wiederholen

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Frage

Kann die Aufrechnung unter einer Bedingung erklärt werden?

3.
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Frage 1

A kauft bei B einen Computer für 10.000€. A zahlt nicht. Später kauft B bei A einen Gebrauchtwagen für 10.000€. B erklärt A die Aufrechnung unter der Bedingung, dass dieser nicht innerhalb eines Monats bezahlt. Ist die Aufrechnung wirksam?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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