Auszug
- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Dienstvertrag, Behandlungsvertrag, Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Maklervertrag
Maklervertrag, §§ 652 ff. BGB
MaklervertragMäklervertragMakler
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Maklervertrag, §§ 652 ff. BGB
Konditionelles Synallagma zwischen Leistung und Gegenleistung, § 652 I 1 BGB
- Makler nicht zum Tätigwerden verpflichtet
- Aber Vergütung erfolgsabhängig: Als Provision
- Verwirkung des Lohnanspruchs, § 654 BGB: Bei treuwidriger Doppeltätigkeit auch für den anderen Teil
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Hat der Auftraggeber gegen den Makler einen Anspruch auf Leistung? In welchen Fällen hat der Makler einen Anspruch auf Vergütung?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht, zum Thema Vertragliche Schuldverhältnisse findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.