Auszug

Kreditsicherung: Sicherungsabrede

SicherungsabredeSicherungsvertragTreuhandverhältnisSicherungsfall

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Kreditsicherung: Sicherungsabrede

  • Inhalt des Sicherungsvertrags
  • Treuhandverhältnis: Sicherungsnehmer (z.B. Bank) verpflichtet sich über Sicherheit nur im Sicherungsfall zu verfügen (fiduziarisches Element) und nach Bewirken der Hauptforderung Sicherheit zurückzugewähren
    • Zweckbestimmung: Verknüpfung gesicherter Forderung mit Sicherheit (z.B. bestellte Sicherheit dient der Sicherung aller Forderungen aus bestimmtem Darlehensvertrag)
    • Sicherungsfall: Unter welchen Umständen Sicherheit verwertet werden darf (z.B. wenn Darlehensraten nicht bezahlt)
    • Erlöschen der Forderung: Was mit der Sicherheit passiert, wenn gesicherte Forderung erlischt (z.B. Sicherheit muss an Sicherungsgeber zurückgegeben werden)
  • Bei Verletzung der treuhänderischen Pflichten ggf. Schadensersatzpflicht gem. §§ 280 ff. BGB

2.
Wiederholen

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Frage

Was muss inhaltlich in einer Sicherungsabrede vereinbart werden?

3.
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Frage 1

A nimmt bei Bank B ein Darlehen auf. Der Anspruch ist mit einer Sicherungsgrundschuld besichert. Wieviele Rechtsgeschäfte wurden abgeschlossen?

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Frage 2

Welche Aussagen über Kreditsicherheiten sind richtig?

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