Auszug

Geheißerwerb

Scheingeheißerwerb

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Geheißerwerb

Scheingeheißerwerb: Aus Sicht des Erwerbers entsteht fälschlicherweise äußerer Eindruck eines Geheißerwerbs, die Scheingeheißperson ordnet sich aber tatsächlich nicht den Weisungen des Veräußerers unter; z.B. Käufer kauft bei Verkäufer, Verkäufer bestellt bei Hersteller und lässt direkt an Käufer liefern, aber Hersteller will eigenes Geschäft mit Käufer abschließen

  • Gutgläubiger Erwerb gem. §§ 929 1, 932 BGB vom scheinbaren Veräußerer: Sicht des Empfängers (guter Glaube) nicht nur für Eigentümerstellung, sondern auch für „Weg des Eigentumsübergangs“ maßgebend (danach vermittelt Dritter lediglich Eigentumsübergang)
  • Kein Erwerb vom Hersteller mangels Einigung

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Wie verhält es sich, wenn der Dritte beim Geheißerwerb ein eigenes Geschäft mit dem Erwerber eingehen möchte, dieser aber von einem Geheißerwerb ausgeht?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Käufer K kauft eine Uhr bei Verkäufer V, der bei Hersteller H bestellt und direkt an K liefert lassen möchte. H möchte aber hinter dem Rücken des V ein eigenes Geschäft im eigenen Namen mit K abschließen. K hält den H für eine Hilfsperson des V. Welche Aussagen sind richtig?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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